2/06/2008

Handreichung für Gaststätten und Saalvermieter


Egal ob Spielothek, Schützenhaus oder Kneipe, die Aktivitäten der Neonazis im Südharz offenbaren, dass Gaststätten(1) und Säle (2) als Austragungsort rechter Ideologen stark frequentiert werden (3). Das bei der Anmeldung nicht der Glatzkopf in Springerstiefeln vorstellig wird, sondern der hemdsärmlige unscheinbare Mann von Nebenan, macht es für viele Gastwirte und Vermieter schwer, die Situation im Vorfeld richtig einzuschätzen.

Die Erfahrung einer Initiative besagt, dass Wirte nachträglich oftmals Angst haben, Mietverträge über die überlassenen Räume fristlos zu kündigen und vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Man fürchtet Schadensersatzklagen oder ähnliches. Die herbeigerufene Polizei stelle sich oftmals auf einen Standpunkt, bei nicht öffentlichen Veranstaltungen könne sie nicht eingreifen. "Um unliebsame Mieter und auch den nicht gewollten Gebrauch von Räumlichkeiten zu vermeiden, kann bereits der Mietvertrag über die Gebrauchsüberlassung von Räumen entsprechend gestaltet werden", erklärt die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München (kurz: AIDA Archiv) (4) auf ihrer Website. Dies sei unter anderem dadurch möglich, bezeichne man im Mietvertrag den Mietzweck genau. Darüber hinaus kann im Mietvertrag eine Klausel aufgenommen werden, die dem Vermieter ein sofort wirksames fristloses Kündigungsrecht einräumt, wenn die Veranstaltung oder private Feier für rechtsradikale Zwecke mißbraucht wird, z.B.:

  • neonazistisches und rassistisches Gedankengut zu verbreiten.
  • Musik mit neonazistischem Inhalt abzuspielen oder live aufzuführen.
  • Kennzeichen faschistischer Organisationen zu zeigen.
  • volksverhetzende Reden zu halten, Aufstachelung zum Rassenhass zu betreiben
  • den Hitlergruss zu zeigen und Sieg-Heil zu rufen.


Um Gastwirte und Vermieter ein wenig mehr Rechtssicherheit zu geben, hat das AIDA Archiv eine Handreichung herausgegeben. Diese kann auf ihrer Internetwebsite www.aida-archiv.de (PDF) heruntergeladen werden. Sie klärt über die Möglichkeiten auf, sich im Vorfeld gegenüber Neonazis besser absichern zu können und versucht dabei zu Helfen, sich vom ersten Eindruck nicht zu sehr täuschen zu lassen.

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(1) Pachtvertrag Schwickert an Spielothek Fa. Leinemann in Bad Lauterberg; Mietvertrag zwischen Michael T. und Ulrich Gödicke der Schützengesellschaft Walkenried für das Schützenhaus Walkenried, uvm.
(2) Jährliches Treffen von "Traditionsverband ehem. Schutz- und Überseetruppen - Freunde der früheren deutschen Schutzgebiete e.V." im Kursaal Bad Lauterberg, von der Stadt vermietet.
(3)
Das Foto zeigt den Rechtsextremisten Liedermacher Peters Bartels bei einem Konzert mitten in Bad Lauterberg (Quelle: NPD Osterode). Der Neonazi ist auch Mitglied der Neonaziband "Frei & Stolz" aus Wilhelmshaven. Bartels unterhält enge Kontakte zur NPD Wilhelmshaven und der AG Wiking und wird vom Niedersächsischen Verfassungsschutz als äußerst aktiv eingestuft, erscheint immer wieder zu Auftritten auf Nazi-Kader-Treffen. Bartels ist auch ein Freund des Bad Lauterberger Neonazis Oliver Keudel.
(4) Aida Archiv München sammelt seit 1990 Material zu Themenbereichen wie Nationalismus und Rassismus, Informationen von und über neokonservative, extrem rechte und faschistische Gruppierungen sowie Publikationen zum Thema Antifaschismus und vieles mehr.a.i.d.a. archiviert Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Flugblätter, Aufkleber, Spuckis und anderes von rechten Bewegungen und aus der antifaschistischen Arbeit.
Seit der Gründung des a.i.d.a.-Vereins im Jahr 1990 stellt man das für antifaschistische Aktivitäten dringend notwendige Hintergrundmaterial zur Verfügung. Über a.i.d.a. sollen diese Informationen möglichst vielen Leuten zugänglich gemacht werden.

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